Gut zu wissen!

Letztes Update: 07.06.2024 15:17 Uhr

Das sollten Kunden zum Insolvenzantrag von FTI-Touristik wissen!

Nach Presseberichten hat die FTI Touristik GmbH am Montag 03.06.2024 einen Insolvenzantrag gestellt. Was bedeutet das für den Kunden? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick. Aufgrund der noch sehr frischen Nachrichtenlage bitten wir um Verständnis, dass die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt sind, jedoch derzeit ohne Gewähr gegeben werden müssen.

Wer genau hat Insolvenz angemeldet?

Die FTI Touristik GmbH hat am Montag, den 3. Juni 2024, einen Insolvenzantrag gestellt, siehe hierzu: https://www.fti-group.com/de/insolvenz Von der Insolvenz betroffen sind derzeit nach Aussage der FTI: FTI Touristik GmbH inkl. der Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper Welche anderen Gesellschaften der FTI Gruppe betroffen ist, ist derzeit nicht bekannt. Die Gesellschaft des jew. Veranstalters ist auf der Reisebestätigung genannt! Nach Presseangaben nicht betroffen von der Insolvenzantrag sind derzeit: - Windrose GmbH - Sonnenklar TV GmbH - TVG Touris􀆟sche Vertriebsgesellscha􀅌 mbH Dies Angaben sind aber noch nicht verifiziert.

Werden damit alle noch nicht begonnen Pauschalreisen von FTI Touristik GmbH abgesagt?

Nicht unbedingt. Es sind alle Reisen bis einschließlich 05.07.2024 abgesagt worden. Was mit Reise nach diesem Termin ist bleibt aktuell unklar. Man arbeitet aber an Lösungen. Einige Veranstalter bieten z.B. Storno Optionen bis 4 Tage vor Anreise an um eine entsprechende Alternative zu einer ggf. abgesagten Reise zu haben. Sprechen Sie uns gerne darauf an!

Gilt die Absage schon für alle Abreisen im Sommer und im Herbst?

Nein – wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und wenn der Insolvenzverwalter beschließt, das ganze oder auch nur Teile des Geschäfts regulär weiterzuführen, dann könnte es sein, dass Reisen im Sommer auch noch durchgeführt werden. Zu erwarten ist deshalb, dass in den kommenden Tagen zumindest die Absage für alle Abreisen konkretisiert wird - für einen bestimmten Zeitraum, z.B. erstmal bis Mitte oder Ende Juni 2024 – hier ist definitiv auf eine Mitteilung aus dem Hause FTI zu warten. Reisen, für noch keine konkrete Absage erfolgt ist, sind deshalb noch nicht definitiv abgesagt. Mit der konkreten Absage einer Reise liegt eine sog. endgültige Leistungsverweigerung vor, die den Versicherungsfall ausgelöst hat und Kunden berechtigt, die Leistungen der Insolvenzabsicherung (Details unten) zu fordern. Das bedeutet im Umkehrschluss, wenn ein Insolvenzverwalter beschließen würde, Reisen mit einem bestimmten Abreisedatum ab TT.MM.2024 wieder durchzuführen, ist dies eine zulässige Vertragserfüllung durch FTI und die Insolvenzabsicherung, so dass der Anspruch auf die vollständige Bezahlung des Reisepreises erhalten bleibt.

Wer ist der Insolvenz-Absicherer von FTI Touristik GmbH?

Insolvenz-Absicherer der FTI Touristik GmbH ist der DRSF (www.drsf.reise) Der DRSF hat folgende Kurzinfo bereits bekanntgegeben (Quelle: www.drsf.reise )

Wie stehen die Chancen, Geld wiederzubekommen?

Der Deutsche Reisepreis Sicherungs Found (DRSF) hat für Pauschalreisen mitgeteilt die Kosten für abgesagte Reise zu erstatten. Wie schnell das funktionieren kann ist momentan aber noch unklar weil es sich um ein sehr großes Volumen an Einzelfällen handelt die alle bearbeitet werden müssten.

Soll man Gästen, die erst noch abreisen, raten, ihren Urlaub zu stornieren?

Wir raten davon ab, eigenmächtig Reisen zu stornieren (ohne Flex-Option!). Auch wenn die Situation unbefriedigend ist, gerade wenn die Abreise in den kommenden Tagen ansteht, erhöht das das Risiko der Reisenden, auf Kosten sitzen zu bleiben. Ein Storno des Kunden führt nämlich dazu, dass dieser grundsätzlich die Stornokosten bezahlen muss, egal ob die Reise später durchgeführt worden wäre oder nicht, oder ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Für diesen Fall greifen auch nicht sicher die Rechte der Kunden aus dem Sicherungsschein der Insolvenzabsicherung, weil der Kunde selbst storniert hat. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir allen Gästen, mit Abreisen ab der kommenden Woche, in jedem Fall noch die Entwicklung der kommenden Tage abzuwarten. Wir klären gerade im Hintergrund in wie weit das aktivieren einer optional dazu gebuchten Flex-Option möglich ist.

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