Testpflicht für Reiserückkehrer ab Dienstag

Die angekündigte generelle Corona-Testpflicht für Reisende, die per Flugzeug nach Deutschland einreisen, wird noch einmal verschoben. Wie die Nachrichtenagentur DPA berichtet, soll die neue Regelung erst in der Nacht von Montag zu Dienstag in Kraft treten. DPA beruft sich auf eine Aussage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Der Termin werde noch einmal verschoben, um mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben, sagte Spahn am Freitag in Berlin. Eine entsprechende Verordnung habe er bereits unterschreiben. 

Ursprünglich geplant war, dass die neuen Regelungen bereits in der Nacht zum Sonntag in Kraft treten. Jetzt müssen Reisende ab Dienstag (30. März 2021) vor ihrem Abflug der Airline einen negativen Corona-Test vorlegen. Wer diesen nicht vorweisen kann, darf nicht befördert werden. Die Kosten für den Test sollen die Reisenden grundsätzlich selbst tragen. Bei einem positiven Testergebnis muss sich der Reisende auf eigene Verantwortung in Isolierung begeben müssen. 

Planungen für Organisation und Logistik des Testangebots laufen

Welche Art von Test verlangt wird, steht nach wie vor nicht fest. Dem aktuellen Stand der Dinge zufolge müssten es Schnelltests sein, die direkt vor dem Abflug durchgeführt werden. Bei Condor heißt es dazu, dass man gemeinsam mit den Veranstaltern und dem Flughafen in Mallorca dabei, die Organisation und Logistik des Testangebots zu planen. Kunden würden proaktiv informiert, sobald alle Details feststehen.

Grundsätzlich halte man es bei Condor „für den richtigen Schritt, tragfähige Testkonzepte im Luftverkehr anzuwenden“. Regelmäßiges Testen biete einen wirksameren Infektionsschutz „als eine pauschale Quarantäneregelung“.

Die Diskussion um eine generelle Testpflicht hatte sich nach der Wiederöffnung von Mallorca entsponnen. Die Insel gilt seit kurzem nicht mehr als Risikogebiet, was zu einem sprunghaften Anstieg der Buchungen für die Baleareninsel geführt hatte. Die Aufhebung der Reisewarnung wegen der niedrigen Corona-Inzidenzzahlen hatte für Streit zwischen Bund und Ländern gesorgt. 

Unklar ist noch immer, ob damit das von der Bundesregierung erwogene Verbot für Reisen in beliebte Urlaubsziele vom Tisch ist. Am Mittwoch hatte sie angekündigt, einen solchen Schirtt zu prüfen.  Dafür gebe es aber große verfassungsrechtliche Hürden, heißt es von der Regierung.

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